TARIFE / Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag
A-HEUERTARIFVERTRAG (HTV-See) für die deutsche Seefahrt
Gültig ab 1.August-2006.
Zwischen dem
VERBAND DEUTSCHER REEDER e.V. Hamburg
und ver.di - VEREINTE DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT
Bundesvorstand Berlin wird folgendes vereinbart.
1- Mit Wirkung vom 1.August-2006 treten die Vergütungen und die Sachleistungen in Kraft, die nachstehend aufgeführt sind.
2- Dieser Heuertarifvertrag kann erstmals zum 31.Juli-2007 mit einer Frist von einem Monaten, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch erst mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
3- Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass der Verband Deutscher Reeder e.V. diesen Tarifvertrag nur für die seiner Tarifgemeinschaft angehörigen Mitglieder abschließt.
4- Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass dieser Tarifvertrag nur für die Beschäftigten gilt, die Mitglied der ver-di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sind.
5- Dieser Tarifvertrag gilt auch für Heuerverhältnisse von Beschäftigten eines im Internationalen Seeschifffahrtsregister eingetragenen Kauffahrteischiffes, die im Inland keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, soweit diese Beschäftigten Mitglieder der unterzeichnenden Gewerkschaft sind.
6- Die Tabellen unter Ziffer 2 und 3 des ab dem 1.Juli-2002 geltenden HTV-See 2002 sollen schrittweise die Tabellen unter Ziffer 1 des jeweiligen HTV-See herangeführt werden.
7- Für die Entscheidung aller bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus einem Heuerverhältnis, dessen Vergütung sich nach diesem Tarifvertrag bestimmt, ist das Arbeitsgericht Hamburg ausschließlich zuständig.
Die Anschrift des Gerichts lautet.
Arbeitsgericht Hamburg; Osterbekstraße-96, 22083-Hamburg
Hamburg / Berlin, den 12.Juli-2006
Verband Deutscher Reeder e.V.
ver-di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Hamburg Bundesvorstand Berlin
B-MANTELTARIFVERTRAG (MTV-See) für die deutsche Seeschifffahrt
Zwischen dem
Verband Deutscher Reeder e.V., Hamburg,
handelt für die seiner Tarifgemeinschaft angehörigen Mitglieder,
und der ver-di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Berlin
Vom 11.März-2002 durch Tarifvertrag vom 1.August-2006
Die Vertrag enthält Anlagen (I-IV) Sonderbestimmungen als Beispiel:
§ 1 Abs.
Für die Beschäftigten der Reedereien.
1. Hapag-Lloyd Container Linie GmbH
2. TT-Line GmbH & Co.KG
3. Rostock Ferry Services GmbH & Co.KG
4. Bugsier-, Reederei- und Bergungsgesellschaft mbH & Co.KG
gilt dieser Tarifvertrag nach Maßgabe der Sonderbestimmungen in
den Anlagen I-IV zu diesem Tarifvertrag.
Der Manteltarifvertrag ist das vereinbarte Regelwerk für Gewerkschaftsmitglieder in der deutschen Seeschifffahrt das die Rahmenbedingungen für den deutschen Tarifvertrag bildet. Der Vertrag regelt die Bedingungen unter denen die Kapitäne, Schiffsoffiziere, Mannschaften und Auszubildende arbeiten und die vertraglich festgelegte Heuer beziehen. Einzelheiten wie Status der Beschäftigung und Art, Ort sowie Umfang der Dienstleistungen und Arbeitszeiten. Urlaub und Freizeiten werden festgeschrieben und von beiden Parteien angewendet und kontrolliert.
Beide gültigen Vertragswerke, der Heuertarifvertrag (HTV-See) und der Mateltarifvertrag (MTV-See), liegen im Vereinsbüro zur Ansicht aus.